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Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) des Pestizids Sulfoxaflor und insbesondere seiner Auswirkung auf Bienen und andere Bestäuber für das Jahr 2019

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Kontext - Sulfoxaflor ist ein neuer Insektizidwirkstoff, der kürzlich zur Genehmigung angemeldet wurde.

Er wurde aufgrund des eingeschränkten Einsatzes von Neonicotinoiden1 entwickelt, teils auch wegen deren Auswirkungen auf Honigbienen.

Ist dieses Molekül sicher?

Dies ist eine zuverlässige Synthese und Zusammenfassung mehrerer wissenschaftlichen Konsensberichts. Für die vollständige Liste der Quellen, Beziehen sich auf die Referenzen.

Neuestes Update: 8 Mai 2019

1. Was ist Sulfoxaflor und wofür wird es eingesetzt?

Pestizide werden verwendet, um Kulturen vor Insekten zu schützen und dadurch den Ertrag zu maximieren. In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass eine bestimmte Klasse von Insektiziden, die Neonicotinoide, negative Auswirkungen insbesondere auf Bestäuberinsekten haben. Das hat in vielen Ländern2 dazu geführt, dass ihr Einsatz außerhalb von Treibhäusern nach und nach verboten wurde.

Diese Fakten und anschließende Trends haben zu der Entwicklung und Anmeldung alternativer Produkte geführt, darunter Insektizide auf Sulfoximin-Basis. Einige von ihnen, insbesondere Sulfoxaflor, wurden schrittweise in verschiedenen Regionen angemeldet, auch in den USA und in der EU.

Seit einigen Jahren jedoch weisen einige Studien darauf hin, dass Insektizide auf Sulfoximin-Basis ebenfalls ein Risiko für Bestäuber darstellen könnten. Die beurteilten repräsentativen Verwendungen waren Blattspraybehandlungen auf Fruchtgemüse, Sommer- und Wintergetreide und Baumwolle zur Bekämpfung von Insekten, die sich vom Saft der Pflanze ernähren. Diese Substanzen wirken nämlich auf neue Art und Weise auf das zentrale Nervensystem von Insekten wie Blattläusen ein, die gegen andere Pestizide resistent geworden sind, und auf die insektentypischen Rezeptoren bei Insekten, die sich vom Pflanzensaft ernähren.

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die EFSA in der Neubewertung 2019 der durch den Pestizideinsatz von Sulfoxaflor entstehenden Risiken?

Im Freiland und in Konstruktionen, die nicht dauerhaft als Treibhaus genutzt werden, wurde in einschlägigen Szenarien (behandelte Kultur nach der Blütezeit, Unkraut, Randstreifen) ein hohes Risiko für Honigbienen und Hummeln festgestellt. Im Falle permanent als Treibhaus genutzter Konstruktionen besteht für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen angesichts der geringen Exposition in diesen Szenarien nur ein kleines Risiko.

Diese Schlussfolgerungen wurden auf der Grundlage der Beurteilung des repräsentativen Insektizideinsatzes von Sulfoxaflor auf Fruchtgemüse (Freiland- und Treibhauseinsatz), Kürbisgewächsen (Freiland- und Treibhauseinsatz), Sommer- und Wintergetreide (Freilandeinsatz) und Baumwolle (Freilandeinsatz) gezogen.

3. Welche Gefahren und Risiken sind mit Sulfoxaflor verbunden?

Für Menschen: Sulfoxaflor wird fast vollständig nach oraler Verabreichung absorbiert und zum größten Teil sehr schnell über Urin und Kot ausgeschieden. Verschlucken ist gesundheitsschädlich und verursachte Leberprobleme, jedoch ist es bei Aufnahme durch die Haut oder beim Einatmen nicht akut toxisch. Es ist weder haut- noch augenreizend und ist auch kein Allergen.

Sulfoxaflor ist nicht als krebserregend, fruchtschädigend oder als endokriner Disruptor eingestuft.

In der Umwelt geht von Sulfoxaflor für Vögel, Marienkäfer und hauptsächlich saftsaugende Spezies, wie Ameisen, und Bestäuberinsekten, vorwiegend Bienen, eine Gefahr aus, sofern sie kurz nach der Anwendung in Kontakt mit Sprühtropen kommen. Ein hohes Risiko wurde in Situationen festgestellt, in denen Sulfoxaflor im Blühstadium der repräsentativen Kulturen angewendet wurde (selbst bei einer Abendanwendung). Ein geringes Risiko wurde für Situationen festgestellt, in denen Sulfoxaflor höchstens 5 Tage vor Beginn des Blühstadiums eingesetzt wurde. Selbst in den Fällen, in denen Sulfoxaflor unter geschlossenen Treibhausbedingungen eingesetzt wurde, konnte das Risiko für Bienen nicht ausgeschlossen werden.

Auch für Säugetiere und Wasserorganismen besteht ein geringes Risiko.

4. Wie wird der Einsatz von Sulfoxaflor kontrolliert?

In der Europäischen Union wurde Sulfoxaflor im Jahr 2015 mit der besonderen Vorschrift zugelassen, dass der Antragsteller der Europäischen Kommission bis August 2017 weitere Untersuchungen über die Risiken für Bienen und andere Bestäuber vorzulegen hat. Gemäß diesen Sondervorschriften legte der Antragsteller Dow AgroSciences dem berichterstattenden Mitgliedstaat Irland im August 2017 eine aktualisierte Akte vor und die EFSA schloss den damit verbundenen technischen Bericht im Juli 2018 ab. Mittlerweile besteht für die Europäische Kommission keine Pflicht mehr, die Zulassungen zum Einsatz von Sulfoxaflor zu überprüfen.

Darüber hinaus hat das Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed der Europäischen Union im April 2018 ein umstrittenes Verbot auf 3 Neonicotinoide (Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam) mit der Begründung ausgedehnt, dass diese eine Bedrohung für Bestäuber sind. Nur der Einsatz in Treibhäusern ohne Kontakt zu Bienen bleibt erlaubt.

In den USA wurde Sulfoxaflor im Jahr 2018 durch sogenannte „Notfallzulassungen“3 die volle Zulassung für über 16 Millionen Morgen Kulturen gewährt, die bekanntermaßen Bienen anziehen – und dies, obwohl die [amerikanische] Umweltschutzbehörde (EPA) selbst diese Substanz als „höchst toxisch“ für Bienen eingestuft hat – auch wenn die EPA bei den Anmeldungen 2016 angeblich ihren Einsatz in Kulturen wie Baumwolle und Hirse, ein bekannter Anziehungspunkt für Bienen, ausgeschlossen hat.

In Frankreich liegen die Vorteile von Sulfoxaflor gegenüber Neonicotinoiden laut der Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail (Nationale Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz) darin, dass sie im Boden und auf Pflanzen nicht schwer abbaubar seien; es wirke weniger toxisch auf Wassertiere und Abbaurückstände seien für Bestäuber nicht giftig. Im Jahr 2017 jedoch wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips die Vermarktungsgenehmigung durch die ANSES in Frankreich aufgehoben.

Verwendete Hauptreferenzen für diese Highlights:
1. Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung des Wirkstoffs Sulfoxaflor angesichts der vorgelegten bestätigten Daten. Abdourahime H et al., Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), 2019. EFSA Journal 2019;17(3):5633, 14 ff.
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2019.5633 
2. Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung des Wirkstoffs Sulfoxaflor. EFSA, 2014. EFSA Journal 2014; 12(5):3692, 170 ff.
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2014.3692  
3. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1295 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2015 zur Genehmigung des Wirkstoffs Sulfoxaflor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011.
https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/e5aad62c-35b1-11e5-9f85-01aa75ed71a1/language-en /  

1 Siehe GreenFacts-Highlights zu Neonicotinoiden, Bienen, Ökosystem-Dienstleistungen und Landwirtschaft
2 www.greenfacts.org/en/neonicotinoids-pesticides-ecosystems/index.htm
3 https://www.federalregister.gov/documents/2018/05/31/2018-11751/pesticide-emergency-exemptions-agency-decisions-and-state-and-federal-agency-crisis-declarations 


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